Bei Haftpflichtschäden haben Sie i.d.R. einen Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, bis Ihr Auto repariert ist. Und das zu Lasten des Unfallgegners, bzw. dessen Versicherung. Wir rechnen nach den für unsere Region geltenden Schwacketarifen ab. Wir übernehmen auch die komplette Abwicklung mit der Versicherung für Sie. Natürlich nur, wenn Sie möchten!
Solange Ihr Fahrzeug bei uns in der Werkstatt ist, erhalten Sie von uns ein Ersatzfahrzeug. Sie geben Ihr Auto bei uns ab und erhalten von uns einen Mietwagen. Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch ausführlich.